Energieaudit
Klarer Kurs zur Energieeffizienz
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 schafft Transparenz über Ihren Energieeinsatz und analysiert systematisch die wesentlichen Verbraucher sowie wirtschaftlich relevante Kostentreiber. Auf Basis belastbarer Verbrauchsdaten und technischer Bewertungen werden Einsparpotenziale strukturiert ermittelt und bewertet.
Zentrales Ergebnis ist eine klar priorisierte Maßnahmenliste mit Angaben zu Investitionsbedarf, Wirtschaftlichkeit, Einsparpotenzial und CO₂-Wirkung.
Große Unternehmen erfüllen außerdem Ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Warum ein Energieaudit heute strategisch relevant ist
Volatile Energiemärkte, steigende Anforderungen an Effizienz und Nachweisführung sowie komplexere Investitionsentscheidungen erhöhen den Bedarf an belastbaren Energiedaten. Ein Energieaudit schafft Transparenz über Energieflüsse und liefert die Basis für wirtschaftlich priorisierte Maßnahmen.
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist eine strukturierte Analyse für energieintensive Unternehmen ein strategischer Vorteil.
- Transparenz über Energieflüsse und Kostenstrukturen
- Wirtschaftlich bewertete Effizienzmaßnahmen
- Fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen
- Vorbereitung auf Dekarbonisierungsanforderungen
Ein Energieaudit ist dabei kein isoliertes Instrument, sondern häufig der erste Schritt hin zu einem Transformationsplan mit klar priorisiertem Maßnahmenpfad.
Unklare Energieflüsse und versteckte Kostentreiber
Unsicherheit bei gesetzlichen Anforderungen und Energieaudit-Pflicht
Investitionen ohne klare Priorisierung nach Wirtschaftlichkeit
Mit einem Energieaudit auf klarem Kurs
Energiekosten senken
Senken Sie Ihre Energiekosten um bis zu 30 % und reduzieren gleichzeitig die Klimawirkung Ihres Unternehmens.
Förderpotenziale erkennen
Machen Sie mit einem Energieaudit Ihre Einsparpotenziale sichtbar und profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten.
Langfristige Energieoptimierung
Legen Sie mit einem Energieaudit das Fundament für langfristig erfolgreichen Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.
Pflichterfüllung & Rechtssicherheit
Erfüllen Sie die Anforderungen des EDL-G für Nicht-KMU und vermeiden Sie Bußgelder.
Übersichtliche Dokumentation
Sichern Sie sich Transparenz durch einen übersichtlichen Abschlussbericht mit klar bewerteten Einsparpotenzialen.
Qualifizierte Auditoren
Profitieren Sie von qualifizierten Energieauditoren mit Praxiserfahrung aus über 200 durchgeführten Audits.
Klarheit über Kosten, Lastverhalten und Maßnahmen
Transparenz schaffen
Wir erfassen und strukturieren Energieverbräuche und Energiekosten Ihres Unternehmens. Die Daten werden auf Verbraucherebene aufgeschlüsselt und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.

Einsparpotenziale erkennen
Wir machen sichtbar, wo in Ihrem Unternehmen Energie und Kosten gespart werden können. Durch gezielte Analysen schaffen wir die Basis für nachhaltige Einsparungen und messbare Erfolge.

In wenigen Schritten zur Entscheidungsgrundlage
Kick-Off & Datenerfassung
Nach einem Gespräch zum Kennenlernen beginnen wir zeitnah mit der Analyse von Verbrauchsdaten und Prozessen Ihres Unternehmens.
Begehung vor Ort
Unsere Auditoren erfassen technische Anlagen, Gebäude und Nutzerverhalten direkt vor Ort.
Analyse & Maßnahmenentwicklung
Identifikation von Einsparpotenzialen und Bewertung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen.
Bericht & Abschlussgespräch
Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen, Transparenz über den Energieeinsatz und klaren Handlungsempfehlungen.
Meldung beim BAFA
Bei Bedarf übernehmen wir die verpflichtende Meldung beim BAFA für Sie, inkl. vollständiger Abwicklung gegenüber dem BAFA.
Pflichten, Fristen und BAFA-Meldung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als überwachende Behörde regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Durchführung und Dokumentation des Energieaudits.
Das Energieaudit ist für Nicht-KMU nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtend und muss alle vier Jahre wiederholt werden. Die Durchführung erfolgt nach der DIN EN 16247-1 durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor.
Das Audit muss mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs Ihres Unternehmens abdecken. Nach Abschluss ist eine Online-Meldung beim BAFA erforderlich.
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh sind von der Auditpflicht befreit, müssen jedoch eine entsprechende Meldung beim BAFA einreichen.
Stichprobenkontrolle
Das BAFA überprüft regelmäßig im Rahmen von Stichprobenkontrollen, ob Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nachgekommen sind.
Bei Kontaktaufnahme sollte zeitnah gehandelt werden. Wurden Sie vom BAFA kontaktiert? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und Umsetzung der Anforderungen.

Eva Schadt
Vertriebsmangerin
Sie haben ein konkretes Anliegen, das Sie besprechen möchten? Vereinbaren ein kostenloses Beratungsgespräch.
E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

Bereit für Ihre Energiewende?
Starten Sie jetzt Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247. Wir identifizieren konkrete Einsparpotenziale und schaffen Sie die Grundlage für weitere Maßnahmen.
Bitte füllen Sie dazu das Formular aus.
Häufige Fragen zu Energieaudits
Wer muss ein Energieaudit durchführen?
Alle Nicht-KMU (nach EU-Definition) sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen.
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh sind von der Energieauditpflicht befreit. Dennoch ist eine vereinfachte Online-Meldung des Energieverbrauchs beim BAFA vorgeschrieben.
Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?
Gemäß EDL-G muss alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor durchgeführt werden.
Lohnt sich ein freiwilliges Energieaudit?
ein freiwilliges Energieaudit ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll.
Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht zur Durchführung verpflichtet sind,
profitieren sie von denselben Vorteilen:
Aufdeckung von Einsparpotenzialen bei Strom, Wärme und Prozessen
konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienz
Möglichkeit einer BAFA-Förderung von bis zu 3.000 €
Ein freiwilliges Audit schafft somit Transparenz, senkt Energiekosten
und bereitet optimal auf künftige Nachweispflichten oder Förderanträge vor.
Ist mein Unternehmen ein KMU?
Ein Unternehmen gilt nicht mehr als KMU, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigt werden
der Jahresumsatz über 50 Mio. € liegt
die Bilanzsumme über 43 Mio. € beträgt
Ob ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe betroffen ist, bedarf häufig einer Detailprüfung. Der Status kann sich innerhalb der vier Jahre auch verändern.
Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen, die für sich genommen kein „großes“ Unternehmen sind, durch verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen dennoch als „groß“ klassifiziert werden können.
Was kostet ein Energieaudit?
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße sowie von Anzahl und Komplexität der Standorte ab.
Für ein verbindliches Angebot ist es unerlässlich, den gesamten Energieverbrauch eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten des Unternehmens/ der Unternehmensgruppe zu erheben.
Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.
Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.