Einfach und strukturiert einführen
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet seit Ende 2023 zahlreiche Unternehmen dazu, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Auch für öffentliche Stellen und Betreiber von Rechenzentren gelten spezifische Anforderungen zur Einführung.
Energiekosten 360 bietet einen systematischen Lösungsansatz für die Einführung von Energiemanagementsystemen, der Effektivität und individuelle Anforderungen vereint. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Für wen ist ein Energiemanagementsystem relevant
Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ihrer Pflicht innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachkommen. Diese Frist endet am 18.07.2025.
Neben der Einführung eines Energiemanagementsystems sind weitere Anforderungen zu erfüllen:
- Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen
- Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen von Endenergieeinsparmaßnahmen.
- Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN 17463 VALERI für alle identifizierten Maßnahmen
- Erfassung von Abwärmequellen und -prozessen sowie Identifizierung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
Auch weniger energieintensive Unternehmen (2,5 bis 7,5 GWh) müssen einige Anforderungen erfüllen. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die verpflichtende Energieaudits durchführen müssen, zur Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Umsetzungsplänen für Energiesparmaßnahmen, spätestens binnen drei Jahren.
Für öffentliche Stellen und Betreiber von Rechenzentren gelten nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) spezifische Anforderungen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen:
Öffentliche Stellen:
- Ab einem jährlichen Energieverbrauch von 3 GWh oder mehr besteht die Verpflichtung, bis zum 30. Juni 2026 ein Energiemanagementsystem einzuführen.
- Für Verbräuche zwischen 1 GWh und unter 3 GWh ist ein vereinfachtes Energiemanagementsystem ausreichend.
Rechenzentren:
- Betreiber von Rechenzentren müssen spätestens bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten.
- Ab dem 1. Januar 2026 sind Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung ab 1 Megawatt (nicht redundant) verpflichtet, ihr Managementsystem zertifizieren oder validieren zu lassen.
- Für Rechenzentren im Eigentum oder Auftrag öffentlicher Träger liegt die Schwelle für die Zertifizierungspflicht bei 300 Kilowatt.
Wie läuft die Einführung ab
Der Prozess der Einführung eines Energiemanagementsystems ISO 50001 erfordert eine strukturierte Herangehensweise, um sicherzustellen, dass die Normanforderungen erfüllt und die angestrebten Ziele erreicht werden können.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 erfordert je nach Anzahl und Struktur der Standorte einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten, beginnend vom Projektstart bis zur Zertifizierung. Das Team von Energiekosten 360 stellt eine erfolgreiche Implementierung und Aufrechterhaltung eines effektiven Energiemanagementsystems sicher.
Ein gut implementiertes Energiemanagementsystem kann nicht nur die Energieeffizienz steigern, sondern auch die Energiekosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Unser systematischer Ansatz zur Einführung von Energiemanagementsystemen bringt Effektivität und individuelle Anforderungen zusammen. Nach individuellem Bedarf können auch Modulbestandteile bearbeitet werden.
Basispaket
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Strukturierter Projektfahrplan bestehend aus 10 Modulen
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Online Seminare im kleinen Teilnehmerkreis mit Aufzeichnungen
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Individuelle Umsetzungsgespräche für jedes Modul
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Bonusveranstaltungen mit Partnern von EK360
Auf Wunsch zubuchbare Leistungen
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Energetische Bewertung
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Messkonzept
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Interne Audits
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Individuelle Beratung
Ihre Vorteile der Einführung mit EK360
Systematische Identifizierung von Einsparpotenzialen
Bewährter zeitsparender und zielgerichtete Ansatz
Breite Branchenerfahrung und -expertise
Beraterteam aus Energieexperten und Zertifizierungsauditoren
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Christoph Barth
Geschäftsführer