info@energiekosten360.de | +49 6101 9963700

Kontakt

Meeting buchen

Steuern, Umlagen & Abgaben

Energiekosten gezielt und dauerhaft senken

Ein erheblicher Teil der Energiekosten entsteht nicht allein durch den Energieeinkauf, sondern durch Steuern, Abgaben und Umlagen. Zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten bleiben in der Praxis ungenutzt oder werden nicht vollständig ausgeschöpft.

Genau hier setzen wir an.

Wir unterstützen Unternehmen dabei energiewirtschaftliche Entlastungspotenziale systematisch zu realisieren.

Unverbindliche Erstberatung
Beispielanalyse 2,5 GWh Strom
Energiekostenanalyse
Identifizierte Einsparpotenziale
Stromsteuerentlastung – 50.000 €
Besondere Ausgleichsregelung – 12.300 €
Entlastung Aufschlag
für besondere Netznutzung
– 22.620 €
Befreiung Konzessionsabgabe – 2.750 €
Strompreiskompensation – 96.440 €
Gesamtersparnis p.a. 184.110 €
Über 200 Unternehmen vertrauen uns bei Energie- und Nachhaltigkeits-entscheidungen.

Warum Energienebenkosten oft unnötig hoch sind

Energienebenkosten machen häufig mehr als die Hälfte der gesamten Energiekosten aus und bleiben dabei oft unreflektiert.

Unklare Zuständigkeiten

Interne Verantwortung für Energienebenkosten ist selten klar geregelt.

Fehlende Transparenz

Mögliche Entlastungen sind komplex und nicht auf Anhieb erkennbar.

Komplexe Meldepflichten

Netzbetreiber und Behörden stellen hohe Anforderungen an Dokumentation und Nachweise.

Hohe Dokumentationsanforderungen

Gesetzliche Regelungen verlangen umfangreiche Belege und strukturierte Datenpflege.

Starre Ausschlussfristen

Anträge und Meldungen haben starre Termine. Verspätete Einreichungen sind meist nicht nachholbar.

Komplexe Infrastruktur

Eigenerzeugung, mehrere Zählpunkte oder standortübergreifende Strukturen erhöhen Komplexität und Risiko.

Dauerhafter Entlastungseffekt

Unser strukturierter Ansatz stellt sicher, dass Ihr Unternehmen dauerhaft von allen verfügbaren Entlastungsmechanismen profitiert.

Analyse der Energieabrechnungen

Vollständige Prüfung aller Kostenbestandteile Ihrer Energieversorgung.

Prüfung individueller Entlastungen

Systematische Bewertung aller anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

Datenaufbereitung und Nachweise

Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen für Anträge und Meldungen.

Kommunikation mit Behörden

Direkte Abstimmung mit Netzbetreibern und zuständigen Behörden.

Laufendes Fristenmanagement

Strukturierte Überwachung aller relevanten Termine und Fristen.

Fristenkalender

In Deutschland tätige Unternehmen unterliegen zahlreichen Melde-, Prüf-, Anzeige- oder Registrierungspflichten im Energieumfeld. Der Fristenkalender bietet Ihnen eine einfache Übersicht zur Orientierung der zahlreichen Termine. Damit gelingt es Ihnen mühelos Ihren Verpflichtungen und der Optimierung von Energiekosten nachzukommen.

Der Fristenkalender enthält:

  • Antragsfristen für die Entlastung der Strom- und Gaskosten
  • Meldepflichten für Eigenerzeuger, stromkostenintensive und emissionshandelspflichtige Unternehmen
  • Daten für regelmäßige Veröffentlichungen energiekostenrelevanter Informationen
  • Übersicht über Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten

Unsere Leistungen zur Optimierung Ihrer Energienebenkosten

Steuerentlastungen

Systematische Prüfung möglicher Entlastungen bei Strom- und Energiesteuer sowie Analyse der energierelevanten Nutzung im Unternehmen.

Wir unterstützen bei der Beantragung und bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise.

Besondere Ausgleichsregelungen

Für energieintensive Unternehmen bestehen spezielle Entlastungsregelungen.

Wir prüfen Voraussetzungen, begleiten die Antragstellung und die jährliche Nachweisführung.

Meldung Bezug & Selbstverbrauch

Unternehmen mit eigener Stromerzeugung müssen Mengenmeldungen abgeben.

Wir übernehmen die Aufbereitung der Lastgangdaten und die fristgerechte Meldung.

Entlastung der Konzessionsabgabe

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Konzessionsabgabe reduziert werden.

Wir prüfen Ihre Stromkosten- und Erdgasstruktur auf dieses Potenzial.

Strompreiskompensation

Energieintensive Unternehmen können indirekte CO₂-Kosten erstattet bekommen.

Wir unterstützen bei Antragstellung und Nachweiserstellung.

Carbon-Leakage / BEHG / BECV

Unternehmen, die durch CO₂-Kosten im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden, können Entlastungen erhalten.

Wir prüfen Anspruchsvoraussetzungen und begleiten die Antragstellung.

Was Ihr Unternehmen gewinnt

Reduzierung der Energie-Nebenkosten

Nutzung verfügbarer gesetzlicher Entlastungsmechanismen.

Rechtssicherheit

Vollständige Erfüllung regulatorischer Anforderungen ohne internes Risiko.

Entlastung interner Ressourcen

Wir übernehmen die komplexe operative Umsetzung vollständig.

Transparente Kostenanalyse

Strukturierter Überblick über alle Energiekostenbestandteile.

Dauerhafte Unterstützung

Anpassung bei Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen inklusive.

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Ausgangslage, Datenlage und die sinnvollsten Hebel. Danach erhalten Sie eine klare Empfehlung für das Vorgehen.

Vereinbaren Sie gleich einen Online-Termin für ein unverbindliches Kennenlerngespräch!

Oder kontaktieren Sie uns direkt:
E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

Mitglied bei
Energieeffizeinz Experten für Förderprogramm des Bundes Mitglied Der Mittelstand BVMW Mitglied Deutsches Energieberater-Netzwerk Mitglied DENEFF

Häufige Fragen

Für welche Unternehmen ist der 360° Energiekostencheck sinnvoll?

Für Unternehmen, bei denen Energiekosten ein relevanter Kostenblock sind oder wo mehrere Kostenhebel gleichzeitig wirken. Typische Fälle:

  • Produzierendes Gewerbe und energieintensive Dienstleister mit spürbarem Strom und Gasbedarf
  • Mehrere Standorte, viele Zählpunkte, komplexe Abgrenzungen (z. B. Drittverbräuche, Unterzähler, Mieter)
  • Beschaffung und Vertragslandschaft unübersichtlich (Laufzeiten, Preisbestandteile, Tranchen, Indexierungen)
  • Unternehmen im Anwendungsbereich gesetzlicher Vorgaben: z. B. können Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz greifen, inklusive potenzieller Bußgelder bei nicht fristgerechter Umsetzung.
Welche Unterlagen werden benötigt und wie aufwendig ist die Zuarbeit?

In der Praxis ist die Zuarbeit gut planbar, wenn es eine Ansprechperson gibt und die Daten zentral verfügbar sind. Wir arbeiten meist mit einer kurzen Checkliste und einem Datenraum.

Typische Unterlagen:

  • Energierechnungen (idealerweise 12 bis 24 Monate) und ggf. Netznutzungsrechnungen
  • Lieferverträge / Preisblätter / Vertragsanhänge (Strom, Gas)
  • Zählpunktliste inkl. Messkonzept, Zählerständen, Zuordnungen (Standort, Kostenstelle, Anlage)
  • Lastgangdaten
  • Angaben zu Eigenerzeugung, Speichern, Stromweiterleitungen
  • Unterlagen zu Steuerentlastungen
  • BAFA Unterlagen (z. B. Besondere Ausgleichsregelung)

Zuarbeit im Unternehmen:

  • Zusammenstellung der Unterlagen
  • kurze Rückfragenrunden zur Plausibilisierung (z. B. Zählerzuordnung, Besonderheiten je Standort)
Wie schnell erhalte ich erste Ergebnisse und Prioritäten?

Sobald die Kernunterlagen vorliegen, lassen sich erste Ergebnisse oft sehr früh ableiten, zum Beispiel Auffälligkeiten in Rechnungen, Preisbestandteilen oder Netzentgeltlogik.

Bewährt hat sich dieses Vorgehen:

  • früh: erste Auffälligkeiten, Rückfragen, offensichtliche Hebel
  • danach: priorisierte Maßnahmenliste mit Potenzial und Umsetzungslogik

Die Geschwindigkeit hängt in der Praxis fast immer an zwei Punkten: Datenvollständigkeit und eindeutige Zählerzuordnung.

Übernehmt ihr auch die Kommunikation mit Behörden und Netzbetreibern?

Ja, üblicherweise übernehmen wir das im Rahmen des Projekts, abgestimmt mit Ihnen.

  • Behördenkommunikation: z. B. im Kontext von Energie und Stromsteuer über die vorgesehenen elektronischen Prozesse und Rückfragenmanagement
  • BAFA Prozesse: je nach Thema unterstützen wir bei Antragslogik, Unterlagen, Fristen, Einreichung und Rückfragen, insbesondere bei der Besonderen Ausgleichsregelung
  • Netzbetreiber: Abstimmung zu Netzentgelt Themen, Messkonzepten, Daten und Nachweisen, immer mit klaren Zuständigkeiten und Freigaben
Welche Risiken entstehen bei versäumten Fristen und wie reduziert ihr diese?

Typische Risiken bei Fristversäumnissen:

  • Entlastungen fallen weg oder werden reduziert, weil Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden (z. B. im Bereich Strom und Energiesteuer)
  • Ablehnung oder Verschiebung von Bescheiden durch fehlende oder verspätete Unterlagen
  • Finanzielle Mehrbelastung, z. B. weil Umlagen oder Entgelte ohne Entlastung voll greifen
  • Bußgelder bei Pflichtverletzungen, je nach Regelung. Beim Energieeffizienzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro möglich.
  • Bei der Besonderen Ausgleichsregelung ist die Antragsfrist ein zentrales Risiko, laut BMWK grundsätzlich bis 30.06., in Sonderfällen bis 30.09.

So reduzieren wir das Risiko praktisch:

  • Individueller Fristenkalender mit Vorlaufzeiten
  • Klare Verantwortlichkeiten (wer liefert was, wer prüft, wer gibt frei)
  • Standardisierte Checklisten für Nachweise, Daten, Plausibilitäten
  • Frühwarnsystem: Datenanforderung und Validierung deutlich vor Frist
  • Dokumentationspaket für Prüfungen, damit Nachweise konsistent und auditfähig bleiben

Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan

Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.